Alle Geschwister unserer Gemeinschaft haben das Recht auf eine göttlich-geistige und seelische Betreuung ihrer Person. Dies betrifft vor allem Menschen, die aus den verschiedensten Gründen (Krankheit; altersbedingte Situation) nicht am Gemeinschaftsleben teilnehmen können.
Aber auch alle anderen Mitglieder sind in die Betreuung eingebunden und können mit ihren Sorgen und Nöten zu den Ämtern kommen um sich die seelische Unterstützung zu erhalten. Die Betreuung findet aber auch zwischen den einzelnen Gemeindemitgliedern statt und sie sich durch den gemeinsam bestrittenen Lebensweg und den damit verbundenen Erfahrungen sich gegenseitig seelisch bereichern und somit hilfreich jedem Menschen begegnen. Auch die weiblichen Hilfsämter bringen sich entsprechend ihrem Aufgabenbereich in die Betreuung der Geschwister ein.